Eine bessere Zukunft

Duale Systeme

Nach den gesetzlichen Vorschriften der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Händler verpflichtet, alle Verkaufsverpackungen, die an private Endverbraucher und ähnliche Anfallstellen wie z.B. Kantinen, Restaurants oder Schulen abgegeben werden, bei einem System zur Verpackungslizenzierung und -entsorgung ("duales System") zu lizenzieren. Auf diese Weise soll eine ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung von Verpackungen erreicht werden.

Ferner sind Hersteller und Vertreiber, die jährlich mehr als

- 80 t Glas oder
- mehr als 50 t Papier, Pappe, Karton oder
- mehr als 30 t Kunststoffe, Weißblech, Aluminium, Verbunde und ähnliches

an Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, dazu verpflichtet, eine Vollständigkeitserklärung zu erstellen. Diese enthält insbesondere Angaben über die Beteiligung an einem System zur Verpackungslizenzierung und -entsorgung und über die Materialart und Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen. Die Prüfung der Vollständigkeitserklärung durch einen Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer, einen Steuerberater oder einen unabhängigen Sachverständigen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Von den Betreibern der dualen Systeme wird zudem in der Regel eine jährliche Bescheinigung gefordert über die in der Jahresabschlussmeldung gemachten Angaben über Menge und Masse der jeweils in Verkehr gebrachten Verpackungen sowie der ordnungsmäßigen Entrichtung der Entgelte durch die Kunden. Diese ist im Allgemeinen von einem Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer zu erstellen, auch wenn die oben genannten Mengen nicht überschritten werden.

 

Unsere Leistungen

Im Rahmen der Prüfung der an die dualen Systeme gemeldeten Mengen und Masse der in Verkehr gebrachten Verpackungen werden von uns auch die Verfahren und die internen Kontrollen untersucht, die eine korrekte Ermittlung und Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungen sicherstellen sollen. Auf diese Weise können wir unsere Mandanten bei einer Verbesserung der betreffenden Abläufe unterstützen, um die Fehlerwahrscheinlichkeit zu reduzieren und die Effizienz zu erhöhen.

Ausländische Unternehmen, die zum ersten Mal auf dem deutschen Markt tätig werden, sind im Bereich der Abfallwirtschaft mit einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften konfrontiert. Damit eine Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist, bieten wir eine umfassende Beratung in diesem Bereich an. Ferner umfassen unsere Leistungen die Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Systemanbieters für die Verpackungslizenzierung und entsorgung sowie bei der Einrichtung eines geeigneten Systems zur Ermittlung der Menge und Masse der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Die Erstellung der Meldungen an die dualen Systeme übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls.

Unsere Kompetenzen