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Gesetzliche und Freiwillige Prüfungen

Nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzes sind Unternehmen, welche die im Folgenden aufgeführten Größenmerkmale an zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschreiten, zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer verpflichtet:

- Bilanzsumme von EUR 4.840.000
- Umsatzerlöse von EUR 9.680.000
- 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Ferner ist die Verpflichtung zur Abschlussprüfung in anderen Vorschriften festgelegt, z.B. im GenG oder im PublG. Bei prüfungspflichtigen Unternehmen ist die Feststellung des Jahresabschlusses ohne vorherige Prüfung nicht möglich.

 

Unsere Leistungen

Die Prüfung wird von uns nicht nur nach Ende des Geschäftsjahres im Hinblick auf die Einhaltung der nationalen und bei Bedarf der internationalen Rechnungslegungsvorschriften durchgeführt, sondern sie beinhaltet auch innerhalb des Jahres einen engen Kontakt mit unseren Mandanten. Dabei besprechen wir wichtige Sachverhalte möglichst zeitnah mit der Gesellschaft und untersuchen die Auswirkungen auf den Jahresabschluss, damit diese rechtzeitig berücksichtigt werden können. Ferner werden die Ergebnisse der Zwischenprüfung, die eine schwerpunktmäßige Prüfung der internen Kontrollen zum Gegenstand hat, sorgfältig ausgewertet und mit der Geschäftsführung besprochen. Auf diese Weise können möglicherweise auftretende Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Prüfung von Unternehmen, die in einen internationalen Konzern eingebunden sind. Bei solchen Unternehmen beinhaltet die Abschlussprüfung neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung und Berichterstattung in Deutschland auch einen intensiven Kontakt zur ausländischen Muttergesellschaft sowie ihren Abschlussprüfern entweder in der Muttersprache oder in Englisch. In diesem Rahmen erstatten wir frühzeitig Bericht über alle bedeutenden Sachverhalte, sodass Überraschungen bei Aufstellung des Konzernabschlusses vermieden werden. Die Berichterstattung über die Ergebnisse von Zwischenprüfung und Jahresabschlussprüfung an die Konzernleitung sowie die Abschlussprüfer des Konzerns gehört dabei selbstverständlich auch zu unseren Aufgaben.

Auf der Grundlage der von uns geprüften Jahresabschlüsse erhalten unsere Mandanten zuverlässige Daten für die interne und externe Berichterstattung, die zur Vertrauensbildung bei Ihren Kapitalgebern beiträgt und als Grundlage für eine zielgerichtete Steuerung Ihres Unternehmens dient.

Unsere Kompetenzen