Wir blicken über die Grenzen hinaus

Prüfungen Fördermittel EU 

Das aktuelle 7. EU-Forschungsrahmenprogramm soll zu einer Integration und Kooperation der wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten beitragen. Im Rahmen dieses Programms werden bestimmte Forschungsprojekte finanziert, die von Projektkonsortien mit Mitgliedern aus mindestens drei unterschiedlichen Mitglied- oder assoziierten Staaten durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet dabei die Erstattung sämtlicher mit einem geförderten Projekt direkt zusammenhängenden Kosten wie z.B. Personalkosten und dazugehörige Gemeinkosten.

Eine Prüfbescheinigung ist erforderlich, sobald die Fördersumme bezogen auf die einzelnen Projektteilnehmer den Betrag von EUR 375.000 erreicht. Diese beinhaltet die Ergebnisse der Prüfung der Angemessenheit der Projektkosten durch einen externen und unabhängigen Wirtschaftsprüfer/ Buchprüfer. Bei öffentlichen Einrichtungen, Universitäten und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen kann diese Prüfung durch einen dafür zuständigen Bediensteten des öffentlichen Dienstes durchgeführt werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden zu 100 % erstattet und sollten bei der Budgetkalkulation eingeplant werden.

Ein Bericht über die Ergebnisse der Prüfung ist zusammen mit der Aufstellung der erstattungsfähigen Kosten für jeden Berichtszeitraum abzugeben, der für jedes Projekt gesondert von der EU-Kommission festgelegt wird. Beträgt die Projektdauer weniger als zwei Jahre, ist der Prüfbericht nur einmal nach Beendigung des Projektes abzugeben.

 

Prüfbescheinigung

Die Prüfung der für ein Projekt angefallenen Kosten wird von uns in Übereinstimmung mit dem "International Standard on Related Services" und auf der Grundlage der von der EU-Kommission herausgegebenen Richtlinien durchgeführt. Dabei werden insbesondere die Berechnung der in den Projektkosten enthaltenen Personalkosten, der Kosten für Unteraufträge und der sonstigen direkten Kosten sowie der angesetzten Gemeinkosten anhand der von dem Projektteilnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen geprüft. Ferner werden die internen Kontrollen in diesem Bereich untersucht und es werden von uns bei Bedarf Verbesserungsvorschläge erarbeitet, um eine Reduzierung der Fehlerwahrscheinlichkeit und eine Erhöhung der Effizienz zu erreichen. Die Ergebnisse der Prüfung werden zunächst mit dem Mandanten ausführlich besprochen und im Anschluss daran an die EU- Kommission berichtet.

 

Methodenzertifikat

Bei größeren Projekten besteht die Möglichkeit, ein durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer oder einen dafür zuständigen Bediensteten des öffentlichen Dienstes erstelltes Methodenzertifikat bei der EU-Kommission einzureichen. Dieses beinhaltet eine Zertifizierung der Methode zur Berechnung von durchschnittlichen Personalkosten und Gemeinkosten sowie der entsprechenden Kontrollsysteme. Der Vorteil von einem solchen Zertifikat besteht darin, dass eine Vorlage von Prüfbescheinigungen im Rahmen von Zwischenberichten entfällt und dass die Berechnung von Personalkosten und Gemeinkosten aufgrund von Durchschnittssätzen anerkannt wird. Das Methodenzertifikat ist für sämtliche im Rahmen des 7.Forschungsrahmenprogramms durchgeführten Projekte gültig.

Bei der Erstellung eines solchen Methodenzertifikates wird von uns im vorhinein sichergestellt, dass die Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten und der dazugehörigen Gemeinkosten in Übereinstimmung mit den Richtlinien der EU-Kommission erfolgt. Auf diese Weise wird die Wahrscheinlichkeit von Fehlern bei der Berechnung der Projektkosten stark reduziert.

 

Unsere Kompetenzen