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Prüfung nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Aufgrund der am 30.03.2012 vom Bundesrat verabschiedeten Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurden den Finanzanlagenvermittlern zahlreiche neue Pflichten auferlegt. Danach werden nunmehr höhere Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen gestellt vor allem durch umfassende Regelungen zu einer detaillierten anlegergerechten Beratung und der Einholung von Informationen über den Anleger, der Offenlegung von Provisionen sowie der Dokumentation von Beratungsgesprächen. Ferner müssen nach den neuen gesetzlichen Regelungen Finanzanlagenvermittler und -berater über eine bestimmte Qualifikation verfügen, die sie entweder über eine bei der IHK abzulegende Sachkundeprüfung oder über gleichgestellte Berufsqualifikationen nachweisen können.

Gemäß § 24 FinVermV sind die Gewerbetreibenden im Finanzanlagebereich dazu verpflichtet, ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer oder einem anderen geeigneten und öffentlich bestellten und zugelassenen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dabei ist die Einhaltung der in der FinVermV festgelegten Verpflichtungen zu prüfen. Der Prüfungsbericht ist der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde bis zum 31.12. des Folgejahres vorzulegen.

 

Unsere Leistungen

Bedingt durch die zum 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen ist eine Vielzahl von zusätzlichen Vorschriften bei der Ausübung der Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler zu beachten. Wichtig ist dabei auch eine angemessene Dokumentation der Einhaltung der neuen Gesetze. Wir bieten nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung Ihrer geschäftlichen Unterlagen an, sondern auch eine umfassende Beratung zur Implementierung von möglichst effizienten Verfahren, mit deren Hilfe die Erfüllung der vom Gesetzgeber neu festgelegten Verpflichtungen gewährleistet wird. Auf diese Weise können wir erreichen, dass unsere Mandanten sich gut auf die neue Gesetzgebung einstellen können und weniger Zeit für administrative Tätigkeiten aufwenden müssen. Das bedeutet, dass mehr Zeit für die Kundenbetreuung zur Verfügung steht.

Unsere Kompetenzen